Über uns
Das Datenverarbeitungsregister (DVR) dient der Transparenz der in Österreich durchgeführten Datenverarbeitungen.
Das Datenverarbeitungsregister ist ein öffentliches, allen zugängliches, teilweise elektronisch geführtes Register, in das alle meldepflichtigen Datenanwendungen aufgrund einer Meldung des jeweiligen Auftraggebers eingetragen werden. Gemäß besteht das Datenverarbeitungsregister aus:
- den registrierten Meldungen über Auftraggeber und Datenanwendungen,
- einem gesonderten Verzeichnis der Informationsverbundsysteme sowie
- den Registrierungsakten.
Daneben ist das Datenverarbeitungsregister auch jene Organisationseinheit der Datenschutzbehörde, in der die Registrierungsverfahren durchgeführt und auch die das Registrierungsverfahren betreffenden Bescheide der Datenschutzbehörde vorbereitet werden.
In seiner derzeitigen Form als Teil der Datenschutzbehörde (damals noch Datenschutzkommission) wurde das Datenverarbeitungsregister gemäß mit Wirksamkeit vom 1. Januar 2000 eingerichtet. Davor war es im Österreichischen Statistischen Zentralamt (heute ) angesiedelt.
Zurzeit kennt das Datenverarbeitungsregister über 126.000 Auftraggeber. Der Umfang der bei den Auftraggebern registrierten Datenanwendungen ist unterschiedlich. Insbesondere im öffentlichen Bereich sind bei einzelnen Auftraggebern mehrere hunderte Datenanwendungen registriert.